Application Security Assessments
Einordnung des aktuellen Reifegrads
Die NIS2-Richtlinie verschärft die Anforderungen an Cybersicherheit in Europa deutlich. Für viele Unternehmen ist dabei unklar, was das konkret für Softwareentwicklung bedeutet und wie regulatorische Anforderungen sinnvoll in den Entwicklungsalltag übersetzt werden können.
Diese Seite ordnet NIS2 aus Sicht der Application Security ein.
NIS2 sieht bei Verstössen empfindliche Sanktionen vor:
Doch NIS2 ist kein reines IT- oder Compliance-Thema. Viele Anforderungen betreffen direkt die Art und Weise, wie Software entwickelt wird.
NIS2 betrifft nicht nur «kritische Infrastruktur».
Sie sind direkt betroffen, wenn:
Sie sind indirekt betroffen, wenn:
In der Praxis bedeutet das, dass auch kleinere Softwareanbieter zunehmend unter NIS2-Druck geraten.
NIS2 verlangt Sicherheitsmassnahmen nach dem Stand der Technik. Das ist bewusst offen formuliert, was zu Unsicherheit führt.
In verteilten Architekturen, Cloud-Umgebungen und API-basierten Systemen wirken sich Risiken anders aus als in klassischen Monolithen.
Für Softwareentwicklung bedeutet das nicht:
Sondern:
Typische Erwartungen sind u.a.:
Artikel 21 fordert explizit Risikomanagement-Massnahmen im Bereich Cybersicherheit.
Aus AppSec-Sicht gehören dazu insbesondere:
Einordnung des aktuellen Reifegrads
Sicherheit als Bestandteil des Entwicklungsprozesses
Umgang mit Abhängigkeiten, Libraries und Drittanbietern
Diese Massnahmen sind nicht optional. Sie müssen angemessen, dokumentiert und überprüfbar sein.
Strukturierte Einordnung:
Ableitung einer realistischen Roadmap:
Begleitete Umsetzung:
Ich übersetze NIS2-Anforderungen nicht in PowerPoint, sondern in konkrete Arbeitspakete:
NIS2 ist kein isoliertes Compliance-Thema, sondern betrifft Architektur, Entwicklungsprozesse und Lieferketten gleichermassen.
Je nach Ausgangslage sind folgende Einstiege sinnvoll:
Wenn Sie NIS2 nicht nur «irgendwie erfüllen», sondern sinnvoll in Ihre Softwareentwicklung integrieren möchten, lassen Sie uns sprechen.
Erstgespräch buchenNIS2 fordert keine spezifischen Technologien, sondern nachweisbare Sicherheitsprozesse.
Für Softwareentwicklung bedeutet das u.a. sichere Architektur, Risikobewertung, kontrollierte Abhängigkeiten und kontinuierliche Verbesserung.
Direkt gilt NIS2 für EU-Unternehmen.
Indirekt sind jedoch viele Schweizer SaaS-Anbieter betroffen, wenn:
In der Praxis entstehen dadurch vergleichbare Anforderungen.